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Nummernschild

Themen:

  • Geschichte
  • Arten von Nummernschildern

Geschichte:
Zwei Jahre nachdem das erste Auto in den Niederlanden auf der Straße erschien, wurden 1898 an mehreren Autos die ersten Nummernschilder (damals Fahrerlaubnis genannt) angebracht. Damit waren die Niederlande das erste Land der Welt, das ein nationales Nummernschild einführte.

Die erste Serie von Nummernschildern reichte von 1 bis 14 und ließ die verrückte Zahl 11 aus. Aus Dokumenten geht hervor, dass diese allererste Nummernreihe am 8. August 1899 auf die Nummer 168 erhöht wurde. Sieben Jahre später, am 15. Januar 1906, wurde schließlich die letzte Fahrerlaubnis erteilt (Nummer 2065). Von nun an mussten Auto und Fahrer sowohl einen Führerschein als auch eine Nummernkarte besitzen. Diese Nummernbescheinigung, beispielsweise das neue Kfz-Kennzeichen, wurde nach einem provinziellen System erstellt. Alle Provinzen erhielten einen eigenen Brief. Dieses System funktionierte bis nach dem Zweiten Weltkrieg.

Auch die ersten Kfz-Kennzeichen waren an eine Provinz gebunden, da sich die Autofahrer anfangs meist innerhalb der Provinz aufhielten. Da der Verkehr jedoch zunehmend über die Provinzgrenze hinausging, wurde beschlossen, die Verwaltung landesweit an einem zentralen Ort anzuordnen. Das war der Ursprung der RDW (damals noch National Road Transport Agency). Erst 1951 wurde das Nummernschildsystem – wie wir es heute kennen – mit der Kombination aus drei mal zwei Buchstaben oder zwei Zahlen eingeführt.

Die niederländischen Nummernschilder bestehen paarweise aus einer Kombination von 2 Buchstaben und 4 Zahlen oder 4 Buchstaben und 2 Zahlen. Vor 1951 wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um festzustellen, welche Kombination aus Buchstaben und Zahlen am besten wäre. Viele visuelle Möglichkeiten wurden anhand des Kriteriums der Wiedererkennbarkeit geprüft. Das Nummernschild, wie wir es heute kennen, war am deutlichsten und am leichtesten erkennbar, da es in drei Gruppen zu je zwei Zeichen unterteilt ist. Dies ist sehr wichtig, denn in manchen Fällen muss ein Fahrzeughalter schnell und einfach identifiziert werden können.
Bis 1951 oblag die Ausstellung und Registrierung der Fahrzeugpapiere dem Provinzialvorstand der Provinzen. Die Nummernkarten waren personengebunden und wurden „lebenslang“ (des Inhabers) ausgestellt. Jede Provinz hatte einen oder zwei feste Buchstaben, gefolgt von bis zu fünf Zahlen. Unten sehen Sie, welche Provinzen welche Buchstaben hatten:

A = Groningen
GZ = Nordholland
B = Friesland
H = Südholland
D = Drenthe
HZ = Südholland
E = Overijssel
K = Zeeland
M = Gelderland
N = Nordbrabant
L = Utrecht
P = Limburg
G = Nordholland
R = Abteilungen

Die neue Serie begann mit der Platzierung der beiden Buchstaben vor den vier Zahlen. Das erste ausgestellte Nummernschild war ND-00-01.
1965 kamen die beiden Buchstaben nach den Zahlen. Das erste Kennzeichen war damals 00-01-AD. 1973 wurde das erste Nummernschild mit den Buchstaben zwischen den Zahlen ausgegeben. Das war 00-01 n. Chr. In diesen drei Serien wurde auf die Buchstabenkombinationen SA und SS verzichtet, da diese zu sehr an den Zweiten Weltkrieg erinnerten. Als diese drei Serien fertig waren, begannen wir mit den Nummernschildern mit vier Buchstaben und zwei Zahlen. Das erste Kennzeichen (DB-01-BB) wurde im Oktober 1978 ausgegeben.

Nach Abschluss dieser Serie war es Zeit für eine weitere Kombination. Die Buchstaben für die Zahlen. DB-BB-01 war die erste Ausgabe und wurde im September 1991 herausgegeben.

Ab Juni 1999 standen die Zahlen vor den Buchstaben. Die erste Nummer war 01-DB-BB.
In der aktuellen Reihe aus vier Buchstaben und zwei Zahlen gibt es keine Vokale. Dies geschah, um unerwünschte Wortbildungen zu verhindern. Auch die Buchstaben C und Q werden nicht verwendet, da diese Buchstaben zu sehr wie eine Null aussehen.

Arten von Nummernschildern:

Kennzeichen für Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger
Auf dem Kfz-Kennzeichen ist das EU-Symbol mit dem NL-Symbol in die Folie eingearbeitet. Die Größe beträgt 52 mal 11 Zentimeter. Pro Fahrzeug dürfen maximal zwei Kennzeichen ausgestellt werden (für Anhänger eines). Die Kennzeichen müssen vollständig sichtbar sein. Daher dürfen keine Kupplungen (Abschleppstangen) oder andere Gegenstände die freie Sicht auf die Platte behindern. Dieses Kennzeichen gilt für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Weißes Kennzeichen für Anhänger, Wohnwagen und Fahrradträger
Das weiße Kennzeichen gilt für gezogene Geräte wie Anhänger und Wohnwagen, deren Leergewicht plus maximale Zuladung weniger als 751 kg beträgt, sowie für Fahrradträger. Das Schild hat kein EU-Symbol und kein NL-Zeichen. Dieses Kennzeichen kann unbegrenzt geliefert werden. Gegenstände, die die Sicht eines Nummernschildes verdecken, müssen ebenfalls ein weißes Nummernschild haben.

Motorrad-Kennzeichen
Das Motorradkennzeichen trägt das EU-Symbol mit dem NL-Symbol in der Folie. Das Nummernschild hat die Maße 21 x 14,3 cm. Pro Motorrad wird ein neues Kennzeichen ausgestellt.

Moped-Kennzeichen
Seit dem 1. September 2005 haben auch Mopeds und Motorroller ein eigenes Kennzeichen. Das Nummernschild hat eine horizontale Version von 14,5 x 12,5 cm und eine Hochformatversion von 10 x 17,5 cm.
Das Nummernschild für Mopeds hat einen gelben Hintergrund mit schwarzen Buchstaben, während das Nummernschild für Mopeds einen hellblauen Hintergrund mit weißen Buchstaben hat. Das Nummernschild trägt kein EU-Logo, aber ein Hologramm. Pro Moped wird ein Kennzeichen zur Verfügung gestellt.
Das Moped-Kennzeichen wird für alle Fahrzeuge verwendet, die unter die Definition eines Mopeds fallen, darunter Mopeds, Kleinstwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller.
Für Mopeds gibt es, ebenso wie für Pkw, eine Reihe spezieller Kennzeichen. Diese haben die gleichen Abmessungen wie die anderen Moped-Kennzeichen, haben jedoch eine andere Farbe:

  • Händlerkennzeichen (grüner Hintergrund mit schwarzen Buchstaben) inklusive Vorderseite
    Mopeds im Firmenbestand, die eine Probefahrt erfordern.
  • Anhängerkennzeichen (weißer Hintergrund mit schwarzen Zeichen)
    für Anhänger hinter Mopeds
  • Temporäres Nummernschild (weißer Hintergrund mit schwarzen Zeichen)
  • Sieben-Tage-Kennzeichen (weißer Hintergrund mit schwarzen Zeichen)
  • Tageskennzeichen (weißer Hintergrund mit schwarzen Buchstaben)
  • Exportkennzeichen (weißer Hintergrund mit schwarzen Zeichen)
    Das Ausfuhrkennzeichen und das Tageskennzeichen müssen nicht vom anerkannten Kennzeichenhersteller bereitgestellt werden, sondern können auch selbst angefertigt werden.

Temporäres Nummernschild
Nur erhältlich nach Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen. Dieses Kennzeichen ist ohne EU-Emblem und NL-Zeichen und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Auf der linken Seite des Nummernschilds befindet sich eine Monatsnummer. Das Kennzeichen ist bis zu diesem Monat gültig. Bei Verlust oder Diebstahl eines der beiden Kennzeichen muss das Fahrzeug vorne und hinten mit einem provisorischen Kennzeichen versehen werden.

Exportkennzeichen
Ins Ausland exportierte Fahrzeuge müssen beim Verlassen des Landes auf der Straße weiße Exportkennzeichen mit schwarzer Schrift tragen. Das Exportkennzeichen wird unter der Voraussetzung ausgestellt, dass das Fahrzeug noch über eine TÜV-Zulassung verfügt.

Kennzeichen des Händlers
Nur für anerkannte Unternehmen im Auto- oder Motorradbereich erhältlich. Das neue Kennzeichen für anerkannte Unternehmen im Auto- oder Motorradbereich ist in hellgrün mit schwarzen Buchstaben und Zahlen. Diese Kennzeichen dienen unter anderem dazu, Kunden Probefahrten zu ermöglichen und stehen nur anerkannten Unternehmen der Automobil- oder Motorradbranche zur Verfügung.

Taxi-Kennzeichen
Seit dem 1. Dezember 2000 müssen alle im Taxiverkehr eingesetzten Fahrzeuge blaue Taxikennzeichen tragen. Der Grund hierfür war die Bekämpfung illegaler Taxitransporte und die Schaffung von Klarheit für Taxinutzer. Ist das Fahrzeug nicht mit diesen Kennzeichen ausgestattet, darf mit dem betreffenden Fahrzeug kein Taxitransport durchgeführt werden.

Dunkelblaues Nummernschild
Das dunkelblaue Kennzeichen ist für historische Fahrzeuge vorgesehen, deren „Erstzulassungsdatum“ vor dem 1. Januar 1978 liegt und deren Kennzeichen aus 2 Gruppen zu je 2 Zahlen und 1 Gruppe zu je 2 Buchstaben besteht.

Spezielle Kennzeichen
Für bestimmte Personengruppen gibt es spezielle Kennzeichen. Denken Sie an das Königshaus mit AA oder an Diplomaten und Botschaften mit CD. Diese sind gelb und haben einen schwarzen Rahmen und eine blaue Fläche mit dem EU-Symbol und dem NL-Zeichen.

Amerikanisches Nummernschild
Das kleine, amerikanische 18:2-Kennzeichen ist nur für Fahrzeuge gedacht, bei denen auf der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist, dass dieses Kennzeichen zulässig ist. Voraussetzung für das Tragen des kleinen Kennzeichens ist, dass es in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist.

Quelle: rdw.nl